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10.5.3. Die längslaeufige Neigung der Achse der Wendung der Räder

Die längslaeufige Neigung der Achse der Wendung des Rads (kastor) bei den gegebenen Autos wird nicht reguliert. Er soll 1°20'±30 ' bilden. Der Unterschied zwischen dem rechten und linken Rad soll 30 ' nicht übertreten.